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1. Das Rauchen sowie der Genuss von jeglichen Suchtmitteln sind in der Schule nicht zugelassen. Das Mitbringen von Suchtmitteln jeglicher Art ist untersagt. 2. Allen Schülern wird untersagt, Waffen mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes sind: · Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Gassprühgeräte · Hieb- und Stoßwaffen aller Art · Feuerwerkskörper und Chemikalien, die dazu geeignet sind, Explosionen zu erzeugen. 3. Der Lehrer ist berechtigt, in Absprache mit der Schulleitung Taschenkontrollen durchzuführen und ggf. verbotene Dinge einzuziehen. 4. Die Benutzung von Handys und anderen Empfangsmedien ist im Unterricht untersagt. Schüler haben dafür zu sorgen, dass die Geräte während der Unterrichtsstunden ausgeschaltet sind. Bei Verstoß wird das Handy eingezogen und den Erziehungsberechtigten übergeben. Die Schule übernimmt bei Beschädigung oder Diebstahl keine Haftung. 5. Die Schüler können ab 7.15 Uhr das Schulgebäude betreten. Für Schüler, deren Unterricht später beginnt, gilt die Pausenregelung. Sie betreten das Schulgebäude mit dem Pausenzeichen. Mit Beginn des Unterrichtes werden die Türen der Schule verschlossen. Schüler, die später kommen, haben die Möglichkeit sich per Klingel zu melden. 6. Der Unterricht beginnt mit einer gegenseitigen Begrüßung und wird durch den Lehrer beendet. Jacken und Mäntel sind an den Gardarobenhaken in den Klassenräumen abzulegen. 7. Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, meldet sich der Klassensprecher 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat. 8. Jede Klasse sorgt vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes für die Säuberung der Tafel und beseitigt Papier und Abfälle. 9. Während der Freistunden können sich die Schüler im Essenraum und in der Cafeteria aufhalten, sofern dort kein Unterricht stattfindet. Schülern, die mit dem Bus fahren, wird die Möglichkeit zum Aufenthalt auf dem Schulhof, im Essenraum und der Cafeteria angeboten. 10. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit und während der Pausen untersagt. Ausnahmefälle bedürfen einer Genehmigung (Klassenlehrer bzw. Fachlehrer). Schüler, die wegen Krankheit den Unterricht vorzeitig verlassen, müssen sich im Sekretariat abmelden. 11. In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude. Der Aufenthalt während der Hofpause begrenzt sich für die Schüler der Klassenstufe 7 bis 10 auf folgende Bereiche: Fläche unter der Aula (nur bei extremen Witterungsbedingungen) Betonierte Fläche und der Bereich bis zum Sportplatz Für die Schüler der Klassenstufe 5 und 6 ist die Begrenzung die Basketballanlage und der Sportplatz. Sportliche Aktivitäten sind aber möglich und erwünscht. Bei schlechtem Wetter wird die Hofpause abgeklingelt. Die Schüler halten sich in den Klassenräumen der folgenden Stunde auf. 12. Zur Unterstützung der aufsichtsführenden Lehrer werden Ordnungsschüler eingesetzt Erzieherische Maßnahmen werden aber nur von der Lehrkräften vorgenommen. 13. Alle Beschäftigten unseres Hauses (Lehrer, Schüler und technische Mitarbeiter) sorgen für Sauberkeit und Ordnung in allen Bereichen. Mit dem Inventar hat jeder sorgsam umzugehen, um eine angenehme Schulatmosphäre zu schaffen. Wird eine absichtliche Zerstörung von Inventar nachgewiesen, werden Schüler bzw. deren Eltern haftbar gemacht. 14. Schüler, die außerhalb der Begrenzung durch die Bundesstraße (190 und 71) und der K.-Gaedcke-Straße sowie in Richtung Arendsee außerhalb des Neubaugebietes wohnen, haben das Recht mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Für Schüler, die dagegen verstoßen, übernimmt die Schule keine Haftung. Sonderregelungen bei einem notwendigen Standortwechsel sind möglich. Für motorisierte Schüler werden an der Schule keine Parkplätze vorgehalten. 15. Bei Verstößen treten Festlegungen der Schule (z. B. Gespräche, Arbeitseinsätze, Mitteilungen an die Eltern) bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz in Kraft. |
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Es sind vielmehr alle Beteiligten aufgefordert, durch ihr eigenes Verhalten selbst für ein harmonisches Miteinander zu sorgen. Es gibt jedoch Bereiche, die so wichtig sind, dass sie unbedingt geregelt werden müssen. Der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt hat durch Erlasse einige Bereiche des Schullebens geregelt, die für alle Schüler und Schülerinnen in Sachsen—Anhalt gelten. |