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Der Räumungsplan hat das Ziel, die größtmögliche Sicherheit im Katastrophenfall für Schüler, Lehrer und technische Mitarbeiter zu gewährleisten. Folgende Hinweise sind deshalb zu beachten: 1. Alarmauslösung Im Fall einer Katastrophe (z. B. Brand) ist in jedem Fall Alarm auszulösen und die Feuerwehr zu informieren. Die Alarmauslösung erfolgt im Normalfall durch die Schulleitung. Bei außer- gewöhnlichen Gefahren ist jede Lehrerin und jeder Lehrer zur Alarmauslösung verpflichtet. Die Auslösung eines Alarmes erfolgt über die Klingelanlage (mehrfaches kurzes Klingeln) oder die Alarmanlage mit Alarmsignal. 2. Verlassen der Unterrichtsräume Nach der Wahrnehmung des Alarmsignals verlassen die Schüler unter Aufsicht der unterrich- tenden Lehrkraft den Klassenraum und das Schulgebäude auf dem unten beschriebenen Weg. Kleidungsstücke dürfen mitgenommen werden, die Fenster müssen geschlossen werden und elektrische Anlagen werden ausgeschaltet. Der Lehrer verlässt als letzter den Raum, nimmt das Klassenbuch mit und schließt den Raum. Die Notenbücher werden durch die Sekretärin mitgenommen. Das Schulgebäude soll zügig verlassen werden, aber es soll nicht gelaufen werden. In den Treppenfluren soll das Eingliedern der Schüler aus den unterschiedlichen Fluren ruhig und rücksichtsvoll geschehen. 3. Fluchtwege Benutzer der Räume: 011, 013, 113, 114, 210, 211, 213, 215, 310, 311, 313, 314 Treppenaufgang zum großen Schulhof. Benutzer der Räume: 018, 020, 107, 116, 118, 120, 207, 216, 218, 220, 316, 318, 320 Ausgang unter der Aula
Benutzer der Aula Beim Benutzen der Aula muss die Tür zum Notausgang aufgeschlossen sein! Notausgang im hinteren Teil der Aula - Benutzer der Räume im Haus II verlassen das Gebäude aus dem Haupteingang. Sammelpunkte sind für die Klassen 5/6 - Auf dem Sportplatz – an der Kugelstoßanlage 7/8 - Rasenfläche hinter dem Bauzaun 9/10 - Sportplatz. Hier prüfen die unterrichtenden Lehrer die Vollständigkeit ihrer Klassen. 4. Feuerlöschgeräte Feuerlöscher befinden sich in den Treppenaufgängen im Bereich jeder Etage und u. a. in den Räumen 217, 220 und 317. Weitere vorhandene Feuerlöscher sind aus den Fluchtplänen, die sich auf jeder Etage befinden, ersichtlich. Die Feuerlöschgeräte im Haus II werden ergänzt. 5. Belehrung Die Schüler sind zu Beginn jeden Schulhalbjahres mit dem Alarmplan vertraut zu machen. Lehrer, welche während eines Alarms keine Klasse betreuen, sichern einen reibungslosen Ablauf in den Fluren mit ab. 6. Aushang Schüleraushang, Lehrerzimmer, Klassenräume, Werkraum, Sekretariat, Haus II |